Hast du endlich die perfekte Duftkomposition kreiert, die dein Wohnzimmer in ein luxuriöses Spa verwandelt? Das Gießen eigener Kerzen und das Mischen von Raumdüften ist ein wunderbares Handwerk. Doch sobald du deine Kreationen verkaufen oder auch nur an Freunde verschenken möchtest, kommst du an den europäischen Kennzeichnungsvorschriften nicht vorbei. Auf den ersten Blick wirkt die CLP-Verordnung wie ein undurchdringlicher Paragrafendschungel – und zugegeben: besonders spannend klingt sie zunächst nicht. Im Grunde verfolgt sie jedoch einen einfachen, wichtigen Zweck: Sie sorgt dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und zuverlässig über die Sicherheit eines Produkts informiert werden.

Was ist die CLP-Verordnung eigentlich?
Das Kürzel CLP steht für Classification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung). Diese EU-Verordnung legt verbindlich fest, wie die Gefahren chemischer Stoffe und Gemische kommuniziert werden müssen – verständlich und einheitlich. Für dich als Hersteller bedeutet das: Du musst klar deklarieren, was in deinem Produkt steckt und welche potenziellen Risiken davon ausgehen können.
Bei Duftprodukten betrifft das vor allem die eingesetzten Duftöle oder ätherischen Öle, die du in eine Basis wie Kerzenwachs oder Diffusor-Flüssigkeit einarbeitest. Sobald du diese Komponenten miteinander kombinierst, stellst du rechtlich gesehen ein neues Gemisch her, das der Kennzeichnungspflicht unterliegt.
Für welche Produkte wird ein CLP-Etikett benötigt?
Nicht alles, was in deiner Werkstatt entsteht, fällt unter dieselben Gesetze. Ausschlaggebend ist die juristische Abgrenzung zwischen einem chemischen Gemisch und einem Kosmetikprodukt:
- Wer Kerzen herstellt oder Wax Melts gießt, unterliegt ausnahmslos der CLP-Verordnung. Sobald Wachs mit Duft angereichert wird, gilt das Endprodukt als kennzeichnungspflichtiges Gemisch.
- Dasselbe gilt für Reed-Diffusoren (Stäbchendiffusoren) und Raumsprays.
Wie dein Etikett im Detail aussehen muss, hängt stark von der Dosierung ab: Eine Kerze mit einem Duftanteil von 10 % benötigt andere Gefahrenhinweise als ein unverdünntes Duftöl direkt aus der Flasche. Mit zunehmender Verdünnung verringert sich in der Regel auch das Gefahrenpotenzial.
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Die Pflichtangaben auf dem CLP-Etikett
Ein gesetzeskonformes Etikett geht weit über eine einfache Liste der Inhaltsstoffe hinaus. Folgende Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen zwingend auf der Verpackung stehen:
- Produktidentifikator: Die genaue und eindeutige Bezeichnung deiner Kerze oder deines Raumdufts.
- Signalwort: Je nach Einstufung lautet dieses entweder „Achtung“ oder „Gefahr“. Beide Begriffe dürfen niemals gleichzeitig verwendet werden.
- Gefahrenpiktogramme: Die charakteristischen Symbole in einer rot umrandeten Raute. Bei Duftkerzen kommen meist das Ausrufezeichen (für Hautreizungen oder allergische Reaktionen) und das Umweltsymbol (Baum und toter Fisch für Gewässergefährdung) zum Einsatz. Die Piktogramme müssen mindestens 1 × 1 cm groß sein.
- Gefahrenhinweise (H-Sätze): Sie beschreiben die Art und Schwere der Gefährdung, etwa „Kann allergische Hautreaktionen verursachen“.
- Sicherheitshinweise (P-Sätze): Sie geben konkrete Ratschläge zur sicheren Handhabung, wie „Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen“. Auf dem Etikett dürfen maximal sechs dieser Hinweise stehen.
- Kontaktdaten: Dein vollständiger Name bzw. Firmenname, die postalische Anschrift und eine Telefonnummer müssen gut lesbar abgedruckt sein.
- Allergene: Stoffe, die Allergien auslösen können, müssen namentlich genannt werden, sobald sie die gesetzlichen Schwellenwerte überschreiten.
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Die Bedeutung des UFI-Codes
Seit einigen Jahren ist der UFI-Code (Unique Formula Identifier) ein zentraler Bestandteil der Kennzeichnungspflicht. Dieser 16-stellige alphanumerische Code ermöglicht es Giftnotrufzentralen im Ernstfall, die exakte Rezeptur eines Produkts sekundenschnell in ihrer Datenbank abzurufen.
Wenn du Gemische vertreibst, die als gesundheitsgefährdend oder physikalisch gefährlich eingestuft sind, musst du dein Produkt im offiziellen PCN-Portal (Poison Centres Notification) registrieren und den generierten UFI-Code auf das Etikett drucken.
Ein weit verbreiteter Irrtum: Man könne einfach den UFI-Code des Rohstofflieferanten für die eigene Kerze nutzen. Das ist nicht zulässig. Da du durch das Verschmelzen von Wachs und Duftstoff ein eigenständiges Produkt mit einer ganz eigenen Konzentration herstellst, benötigst du einen separaten UFI-Code für dein Gemisch.
Wann gilt CLP nicht? Der Unterschied zu Kosmetik und Seife
Produkte, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit der menschlichen Haut in Berührung zu kommen, sind von der CLP-Verordnung ausgenommen. Für Kosmetik und handgesiedete Seifen gilt stattdessen die europäische Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Das bedeutet allerdings keineswegs, dass die Anforderungen hier lockerer wären – im Gegenteil.
Für jedes kosmetische Produkt benötigst du eine offizielle Sicherheitsbewertung (CPSR). Dieser wissenschaftliche Bericht wird von einer qualifizierten Fachperson für Toxikologie ausgestellt und belegt die Unbedenklichkeit bei der Anwendung auf der Haut. Entsprechend unterscheiden sich auch die Vorgaben für die Kennzeichnung von Badebomben oder Körperölen grundlegend von den Hinweisen auf einer Duftkerze.
Schritt für Schritt zum vorschriftsmäßigen CLP-Etikett
Ein korrektes Etikett basiert immer auf den Daten der verwendeten Rohstoffe. So gehst du am besten vor:
- Sicherheitsdatenblatt anfordern: Frage beim Kauf von Duftölen oder ätherischen Ölen immer nach dem aktuellen Sicherheitsdatenblatt (SDB bzw. SDS). Die relevanten Angaben für deine Kennzeichnung findest du in der Regel in Abschnitt 2.
- Einsatzkonzentration beachten: Ein Datenblatt für ein unverdünntes Duftkonzentrat (100 %) kannst du nicht 1:1 auf eine Kerze mit 8 % oder 10 % Duftanteil übertragen. Viele Lieferanten stellen bereits vorberechnete Einstufungen für gängige Dosierungen (z. B. 10 %) zur Verfügung.
- Lesbarkeit sicherstellen: Das Etikett muss so angebracht sein, dass es bei normaler Positionierung des Gefäßes waagerecht und mühelos lesbar ist.
- Landessprache prüfen: Das Etikett muss in der jeweiligen Amtssprache der Länder verfasst sein, in denen du deine Produkte anbietest. Im mehrsprachigen Vertrieb (z. B. in Belgien oder der Schweiz) sind oft mehrsprachige Angaben erforderlich.
- Sicherer Halt: Das Etikett muss fest auf der Außenverpackung bzw. dem Gefäß haften. Bei Kerzen darf es keinesfalls direkt auf das Wachs geklebt werden.
Wie YouWish dich bei Sicherheit und Dokumentation unterstützt
Den Überblick über alle gesetzlichen Vorgaben zu behalten, kann einschüchternd wirken – schließlich möchtest du deine Energie vor allem in das Handwerk und neue Duftideen stecken. Bei YouWish versorgen wir dich daher nicht nur mit erstklassigen Zutaten, sondern unterstützen dich auch bei den nötigen Unterlagen. Für einen Großteil unserer Duftstoffe stehen die entsprechenden Datenblätter direkt auf der Produktseite zum Download bereit.
Unser SDS-Service hilft dir dabei, professionelle Sicherheitsdatenblätter für deine eigenen Kreationen zu erstellen. So kannst du dich darauf verlassen, dass deine Kerzen und Raumdüfte den EU-Sicherheitsstandards in vollem Umfang entsprechen. Und falls du dein Sortiment um Kosmetikprodukte erweitern möchtest, bietet dir unser Dokumentationsüberblick für die PIF und Sicherheitsbewertung eine verlässliche Orientierung.
Ein ordnungsgemäßes CLP-Etikett schützt deine Kundschaft und unterstreicht deinen professionellen Anspruch. Nimm dir kurz Zeit, um deine aktuellen Etiketten abzugleichen – so stellst du sicher, dass deine Produkte nicht nur wunderbar duften, sondern auch rechtlich auf sicherem Boden stehen.