Make-up selbst herzustellen ist eine kreative und aufregende Tätigkeit. Mit Pigmenten, Ölen und ein paar Grundstoffen kannst du zu Hause einzigartige Formeln entwickeln, die ganz auf deinen Stil abgestimmt sind. Doch die Herstellung von Make-up ist mehr als nur das Experimentieren mit Farben und Texturen. Wenn du deine Kreationen mit anderen teilen oder sie vielleicht sogar verkaufen willst, musst du dich mit strengen Vorschriften auseinandersetzen. Denn in Europa gilt die EU-Make-up-Verordnung, die sicherstellen soll, dass alle Kosmetika auf dem Markt sicher sind.
Ein zentraler Bestandteil dieser Vorschriften ist die EU-Sicherheitsbewertung für Kosmetika, auch CPSR (Cosmetic Product Safety Report) genannt. Für Foundations ist dieser Bericht besonders wichtig, da sie täglich verwendet werden und oft über einen längeren Zeitraum mit der Haut in Kontakt kommen. Ein Sicherheitsbericht für Foundations ist daher unerlässlich, um ein Produkt legal zu vermarkten. In diesem Artikel schauen wir uns an, warum dieser Bericht so wichtig ist, welche Rolle Pigmente spielen, was genau in einem CPSR steht und wie du als Heimwerker/in ihn berücksichtigen kannst.
Warum Stiftungen besonders streng bewertet werden
Foundation und andere Make-up-Produkte gehören zu den empfindlichsten Kategorien in der Kosmetikindustrie. Während ein Shampoo oder Duschgel nach ein paar Minuten abgespült wird, bleibt Foundation oft acht bis 12 Stunden pro Tag auf der Haut. Außerdem wird sie täglich und immer an denselben Stellen im Gesicht aufgetragen. Das bedeutet, dass die Haut wiederholt und über lange Zeiträume hinweg denselben Inhaltsstoffen ausgesetzt ist.
Genau aus diesem Grund legt die EU die Messlatte für Make-up hoch. Bei der EU-Sicherheitsbewertung von Kosmetika werden Faktoren wie die Dauer des Hautkontakts, die Häufigkeit der Anwendung, die Größe der Anwendungsfläche und die mögliche kumulative Exposition über mehrere Jahre berücksichtigt. Das klingt streng, aber dieser Ansatz schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Reizungen, Allergien und unerwünschten Wirkungen, die erst nach langer Zeit auftreten können.
Pigmente: der Kern und die Herausforderung
Pigmente sind in Foundations und Make-up unverzichtbar. Sie sorgen für Farbe, Deckkraft und oft auch für den optischen Charakter des Produkts. Sie sind aber auch die größte Herausforderung, wenn es um die Sicherheit geht. In den Make-up-Vorschriften der EU sind nur Pigmente erlaubt, die in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt sind. Viele Pigmente, die anderswo auf der Welt ohne Probleme verwendet werden können, sind in der EU verboten oder unterliegen strengen Auflagen.
Darüber hinaus können Pigmente natürlich Verunreinigungen enthalten. Beispiele dafür sind Spuren von Schwermetallen wie Blei, Cadmium oder Quecksilber. Diese werden nicht absichtlich hinzugefügt, sondern fallen als Nebenprodukte im Produktionsprozess an. Die EU-Sicherheitsbewertung für Kosmetika schreibt vor, dass diese Verunreinigungen auf ein Minimum reduziert werden müssen. In einem Sicherheitsbericht der Stiftung muss ein Hersteller nachweisen können, dass die Werte “so niedrig wie technisch machbar” sind. Dies geschieht durch Labortests, Chargenanalysen und Zertifikate von Lieferanten.
Für Heimwerker, die zu Hause experimentieren, ist es daher ratsam, immer Pigmente zu verwenden, die speziell für kosmetische Zwecke bestimmt sind. Bei YouWish findest du Pigmente, die den EU-Normen entsprechen, sodass du unbesorgt an deinen eigenen Rezepten arbeiten kannst.
Der Stiftungs-Sicherheitsbericht im Detail
Ein CPSR besteht aus zwei Hauptteilen. Der erste Teil enthält alle Informationen über die Zusammensetzung des Produkts. Hier werden die Inhaltsstoffe, ihre Eigenschaften, die mikrobiologische Stabilität und Verpackungsinformationen beschrieben. Für Stiftungen ist es außerdem wichtig, Expositionsdaten hinzuzufügen. Überlege dir, wie oft das Produkt verwendet wird, wie viel auf einmal aufgetragen wird und auf welchen Gesichtspartien. Dieser erste Teil ist also eine umfassende Datenbank mit allen relevanten Details.
Der zweite Teil des Berichts wird von einem qualifizierten Sicherheitsbewerter verfasst. Das kann ein Toxikologe oder ein Apotheker mit anerkannter Erfahrung im Bereich Kosmetika sein. Dieser Experte bewertet die gesammelten Informationen und zieht eine Schlussfolgerung über die Sicherheit des Produkts. Ohne diese unterzeichnete Schlussfolgerung wird das Produkt nicht auf dem europäischen Markt zugelassen. Ein Sicherheitsbericht der Stiftung ist also die offizielle Bestätigung, dass ein Produkt den EU-Schminkvorschriften entspricht und für den täglichen Gebrauch sicher ist.
Kennzeichnung und Transparenz
Neben dem Inhalt des Produkts selbst ist auch die Verpackung wichtig. Die Make-up-Verordnung der EU schreibt vor, dass alle Inhaltsstoffe nach der INCI-Bezeichnung (Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe) gekennzeichnet werden müssen. Außerdem müssen Allergene, die oberhalb bestimmter Werte vorkommen, gesondert aufgeführt werden. Bei Produkten mit einer Haltbarkeit von weniger als 30 Monaten ist ein Verfallsdatum vorgeschrieben; bei allen anderen Produkten muss ein Symbol verwendet werden, das angibt, wie lange das Produkt nach dem Öffnen verwendet werden kann.
Eine besondere Regel gilt für Foundations und Make-up mit mehreren Farbtönen. In diesem Fall dürfen die Hersteller die Angabe “kann enthalten” verwenden, gefolgt von einer Liste der Pigmente, die in den verschiedenen Varianten enthalten sind. So muss nicht für jeden Farbton ein eigenes Etikett gedruckt werden, und die Verbraucherinnen und Verbraucher können klar erkennen, welche Pigmente in dem Produkt enthalten sein können. Diese Komponente ist auch Teil der EU-Sicherheitsbewertung für Kosmetika, da sie direkt zur Transparenz und Sicherheit für die Verbraucher/innen beiträgt.
Was Heimwerker tun können
Für viele Heimwerker mag das überwältigend klingen. Schließlich willst du in erster Linie schöne Farben und feine Texturen entwickeln, nicht Vorschriften. Doch es gibt Möglichkeiten, deinen kreativen Prozess mit den gesetzlichen Anforderungen zu verbinden.
Der erste Schritt besteht darin, mit Inhaltsstoffen zu arbeiten, die sicher und rückverfolgbar sind. Pigmente von kosmetischer Qualität sind unverzichtbar, denn nur mit ihnen kannst du sicher sein, dass deine Formeln mit den EU-Schminkvorschriften übereinstimmen. Darüber hinaus ist es hilfreich, gute Aufzeichnungen über deine Rezepte zu führen. Zeichne Mengen, Inhaltsstoffe und Beobachtungen auf, damit du immer zurückblicken kannst und eine solide Grundlage hast, falls du einmal einen offiziellen Bericht über die Sicherheit der Grundlagen erstellen musst.
Hygiene ist ein weiterer Punkt, der oft unterschätzt wird. Arbeite sauber, verwende destilliertes Wasser und sterilisiere deine Werkzeuge. So beugst du mikrobiologischen Problemen vor und kannst später leichter die Anforderungen einer EU-Kosmetiksicherheitsprüfung erfüllen. Schließlich ist es klug, deine Chargen auf ihre Stabilität zu testen. Achte darauf, ob sich die Farbe oder der Geruch mit der Zeit verändert und notiere deine Ergebnisse. Das mag einfach erscheinen, aber genau diese Art von Daten braucht ein Sicherheitsbewerter.
Eine DIY-Inspiration: Mineral Foundation
Um dies zu konkretisieren, kannst du zum Beispiel versuchen, eine einfache Mineralgrundierung zu Hause herzustellen. Mische kosmetische Glimmer, Titandioxid und Eisenoxide, um einen Farbton zu kreieren, der zu deinem Hautton passt. Indem du mit dem Verhältnis spielst, erhältst du die richtige Deckkraft und den richtigen Unterton. Willst du ein bisschen mehr Pflege? Dann füge einen Tropfen Jojobaöl hinzu, damit die Farbe besser haftet. Bewahre deine Mischung in einem dicht verschlossenen Gefäß auf und teste, wie sie sich auf der Haut verhält.
Diese Art von Experimenten gibt dir als Hersteller einen Einblick, wie die Pigmente zusammenwirken und welche Effekte du erzielen kannst. Aber sobald du diese Produkte außerhalb deines eigenen Badezimmers verwenden oder verkaufen willst, muss ein offizieller Stiftungs-Sicherheitsbericht erstellt werden. Nur dann erfüllst du die Anforderungen der Make-up-Verordnung der EU und darfst dein Produkt legal vermarkten.
CPSR-Anforderungen für Stiftungen und Make-up
Teil A: Informationen zur Produktsicherheit
Der Bericht über die Sicherheit kosmetischer Mittel (Cosmetic Product Safety Report, CPSR) besteht aus zwei Teilen, wobei sich Teil A auf die Erfassung aller Produktsicherheitsdaten konzentriert. Dazu gehören:
- Vollständige Zusammensetzung: sowohl die quantitative als auch die qualitative Aufschlüsselung der Inhaltsstoffe. Bei Foundations bedeutet das in der Regel Emulgatoren, Feuchthaltemittel, Konservierungsstoffe und komplexe Pigmentmischungen.
- Physikalische und chemische Eigenschaften: Daten zur Stabilität, Löslichkeit und möglichen Wechselwirkungen zwischen den Inhaltsstoffen.
- Mikrobiologische Qualität: Nachweis, dass das Produkt während seiner gesamten Haltbarkeitsdauer und bei normalem Gebrauch resistent gegen mikrobielle Verunreinigungen ist.
- Verunreinigungen, Spuren und Verpackungsinformationen: Bei pigmentierten Produkten bedeutet dies, dass wir auf Schwermetalle wie Blei, Kadmium, Arsen und Quecksilber testen und prüfen, ob die Werte innerhalb sicherer Grenzen liegen.
- Normale und vorhersehbare Verwendung: Angaben dazu, wie oft das Produkt angewendet wird, wie viel davon verwendet wird und die wichtigsten Expositionswege.
Teil A stützt sich stark auf Labortests und eine genaue Dokumentation. Vor allem bei Make-up-Produkten sind Berechnungen der Hautexposition entscheidend, da diese Formulierungen viele Stunden lang auf der Haut bleiben. Die Sicherheitsprüfer wenden die Standardwerte des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS ) an, um zu bestätigen, dass die Sicherheitsmarge für die Verbraucher akzeptabel bleibt.
Teil B: Sicherheitsbewertung und Schlussfolgerung
Teil B des CPSR kann nur von einem qualifizierten Sicherheitsbewerter ausgefüllt werden, in der Regel einem Toxikologen oder Apotheker mit anerkannten Qualifikationen. Ihre Aufgabe ist es, die in Teil A gesammelten Daten sorgfältig zu bewerten und eine professionelle Stellungnahme zur Sicherheit des Produkts abzugeben.
Diese Bewertung deckt kritische Fragen ab, z. B. ob die Schwermetallverunreinigungen unter Kontrolle sind, ob die wiederholte tägliche Exposition innerhalb sicherer Grenzen bleibt und ob bestimmte Pigmente in Grundierungen ein Sensibilisierungsrisiko darstellen können. Die unterzeichnete Schlussfolgerung des Prüfers bildet die rechtliche Grundlage für die Marktzulassung des Produkts. Ohne einen gültigen Teil B kann kein Make-up-Produkt legal auf den EU-Markt gebracht werden.
Häufig gestellte Fragen
F1: Braucht jede Farbe der Stiftung einen eigenen CPSR?
Nicht immer. Ein CPSR kann ausreichend sein, wenn die Grundformel gleich bleibt und sich nur die Pigmente ändern. Wenn die Pigmente jedoch neue toxikologische Probleme aufwerfen, sind separate CPSRs erforderlich.
F2: Was bedeutet der Satz “Kann enthalten:” auf einem Kosmetiketikett?
Ohne separate Listen für jede SKU zu drucken, können Hersteller mögliche Pigmente für alle Farbtöne auflisten und so für Transparenz sorgen. Die Liste ist nur gültig, wenn alle Pigmente auf der Liste nach Anhang IV zulässig sind.
F3: Sollten Fundamente in der EU auf Schwermetalle untersucht werden?
Ja. Verunreinigungen in Pigmenten sollten “so gering wie technisch machbar” gehalten werden, aber absichtliche Zusätze sind verboten. Der CPSR sieht Laboranalysen vor.
F4: Kann mein Make-up-Produkt Nanomaterialien enthalten?
Ja, aber nur, wenn es ausdrücklich als “(nano)” gekennzeichnet ist. Nach den SCCS-Richtlinien ist eine gründliche Sicherheitsbewertung erforderlich.
F5: Wie lange sollte die Produktinformationsdatei (PIF) aufbewahrt werden?
Nachdem die letzte Charge des Produkts auf den EU-Markt gebracht wurde, muss die verantwortliche Person das PIF 10 Jahre lang aufbewahren.
Fazit
Dein eigenes Make-up herzustellen ist eine kreative Reise, bei der du Farben, Texturen und Formeln entdeckst. Aber wer einen Schritt weiter gehen und seine Produkte weitergeben oder verkaufen will, muss die Gesetze beachten. Die Make-up-Verordnung der EU schreibt vor, dass jedes Produkt einer offiziellen EU-Kosmetiksicherheitsprüfung unterzogen wird und dass ein vollständiger Sicherheitsbericht der Stiftungen verfügbar ist.
Es mag kompliziert klingen, aber das Ziel ist klar: die Verbraucher zu schützen und die Qualität von Kosmetika sicherzustellen. Für Heimwerker/innen bedeutet das, von den ersten Experimenten an Schritte in die richtige Richtung zu machen, indem sie mit sicheren Zutaten arbeiten, sorgfältige Aufzeichnungen über die Rezepte führen und hygienisch arbeiten.
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